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Amtssignatur und Bürgerkarte in der Verwaltung

17-01-2011 12:00

Elektronische Signatur - System einrichten - Verwendung

Elektronische Signatur auf Schriftstücken für Städte und Gemeinden 

Amtssignatur:

a.sign amtssignatur Link

Eine Certificate Policy enthält ein Regelwerk, das den Einsatzbereich eines Zertifikats für eine bestimmte Benutzergruppe und/oder Anwendungsklasse mit gemeinsamen Sicherheitsanforderungen definiert.

 
Qualifizierte Signatur:
a.sign prämium
Bürgerkarte Link
Die qualifizierte Signatur, fortgeschrittene Signatur und die Bürgerkartenfunktionalität sind auf unterschiedlichen Medien einsetzbar In der Stadtgemeinde Gföhl kommt sowohl die Amtssignatur als auch die Qualifizierte Signatur zur Anwendung.Damit werden behördliche Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung) oder sonstiger amtlicher Schriftstücke (z.B. Eingangsbestätigung) elektronisch unterfertigt. Für den Empfänger ist dadurch erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt.

Sowohl die Amtssignatur als auch die Qualifizierte Signatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde sowie einen Hinweis, dass das Dokument elektronisch signiert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde bzw. bei der Qualifizierten Signatur von jener Person stammt, welche das Dokument elektronisch unterfertigt hat.
 

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarkte gemäß § 19 Abs. 3 E-Goverent-Gesetz (E-GovG) ein einfachsten mit dem Hinweis auf die Bildmarke der Gemeindehompage Hompage Die wesentlichen Vorteile der Amtssignatur als auch die Qualifizierte Signatur sind, dass die Echtheit der Signatur jederzeit im
Internet unter der Adresse
http://pruefung.signatur.rtr.at/  geprüft werden kann. 

Geschäftsführer  Anton Deimel
3542 Gföhl, am 24.01.2011

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